Jugend-Neujahrsblatt

Bäächtelistag

Der 2. Januar heisst auf Deutsch Berchtoldstag, auf Züritüütsch Bäächtelistag. Warum gilt er in Zürich seit Jahrhunderten als Feiertag? Und was sind «Stubenhitzen»?

Geschenk und Gegengeschenk

Seit dem 14. Jahrhundert bestimmten die Zünfte (Handwerkervereine) das politische Leben in Zürich. Im 17. und 18. Jahrhundert kamen verschiedene Gesellschaften hinzu, welche die Bildung und die allgemeine Wohlfahrt anzielten, so auch unsere 1746 gegründete Gesellschaft. Sie alle hatten ihr Zunfthaus oder Versammlungslokal. Gemäss altem Brauch leisteten die Mitglieder alljährlich Beiträge an die Beheizung und Verschönerung der Stuben, zunächst in Form von Brennholz, «Stubenhitzen» genannt, später in Geld. Meist waren es die Kinder, welche am 2. Januar die Gaben überbringen mussten. Dafür wurden sie zum Dank bewirtet, mit Weissbrot, Zuckerwerk und Süsswein. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erhielten die Kinder zusätzlich das Neujahrsblatt – einen Kupferstich mit einem Text «zur Belehrung der sittsamen und lernensbegierigen Züricherischen Jugend».

Das Neujahrsblatt wandelt sich

Das erste Neujahrsblatt der NGZH erschien 1799. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts umfassten die Neujahrsblätter einen Kupferstich und 8 bis 16 Textseiten, oft bestimmten Tierarten gewidmet und für die damalige Jugend gut verständlich. Später wurden sie allmählich umfangreicher und richteten sich zunehmend an ein erwachsenes Publikum. Ab 1871 war die Bezeichnung «an die Zürcherische Jugend» nicht mehr gerechtfertigt und wurde aufgegeben. Bis heute erscheint alljährlich auf den 2. Januar ein Neujahrsblatt im Umfang von 40 bis 120 Seiten, in besonderen Fällen aber auch bis zu 500 Seiten. Sämtliche Neujahrsblätter der NGZH wurden digitalisiert und können runtergeladen werden.

Das neue Neujahrsblatt für Jugendliche 1996 bis 2018

Zum 250-Jahr Jubiläum im Jahre 1996 beschloss die NGZH an die Tradition des «Bäächtelistags» anzuknüpfen und zusätzlich zum Neujahrsblatt für Erwachsene ein Neujahrsblatt für Jugendliche herauszugeben, das sich jeweils an das Neujahrsblatt anlehnt.

Der NGZH-Vorstand hat jedoch zu Beginn des Jahres 2018 das Jugendneujahrsblatt als nicht mehr zielführend beurteilt, weil es die heutige auf elektronische Medien fokussierte Jugend nicht mehr erreichen kann und entschied deshalb, die Reihe nach der 108. Nummer abzubrechen. Leider konnte bisher keine neue Form der Interaktion mit Jugendlichen gefunden werden. Vielleicht hilft die Präsenz der NGZH auf Facebook und Instagram ab dem 1.1.2021, einen neuen Draht zu Jugendlichen zu finden.