Neujahrsblatt der NGZH Nr. 148 auf das Jahr
1946, 87S. mit 32 Abb., 2 Karten
Das Schweizerische Anbauwerk 1940-1945
von Friedrich Traugott Wahlen
DAS
SCHWEIZERISCHE
ANBAUWERK
1940 - 1945
von
F.T.WAHLEN
Druck Gebr. Fretz AG. Zürich
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German only |
Inhalt:
| Vorwort |
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5
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| I. Der Einfluss des Staates auf die landwirtschaftliche Produktion |
7
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1
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Die Periode bis zum Abschluss des ersten Weltkrieges |
7
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2
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Die Periode 1919 bis 1939 |
10
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3
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Der landwirtschaftliche Produktionskataster |
13
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| II. Der Anbauplan |
31
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1
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Der Mehranbau im ersten Kriegsjahr |
31
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2
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Die leistungsökonomischen Grundlagen des Anbauplanes
. |
34
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3
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Die ernährungsphysiologischen Grundlagen des Anbauplanes |
38
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| III. Die Ausführung des Anbauplanes |
41
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1
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Allgemeines |
41
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2
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Die Arbeits- und Zugkräfte |
44
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3
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Die Hilfsstoffversorgung |
47
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4
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Die Mehranbau-Etappen 1939/40 bis 1944/45 und ihre Ausführung |
54
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5
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Das Industriepflanzwerk und die Kleinpflanzer |
68
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| IV. Das ausserordentliche Meloriationsprogramm |
73
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| V. Die Ergebnisse des Anbauwerkes |
78
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| Ausblick |
85
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2. Die Periode 1919 bis 1939
Die Lehren des ersten Weltkrieges sollten nicht vergessen bleiben.
Zwar hatte die Landwirtschaft nach Ueberwindung der Ernährungssorgen
in der unmittelbaren Nachkriegszeit Jahre schwerster Absatzkrisen, und
es schien, dass ihre Leistungen während der Zeit der drohenden Hungersgefahr
wiederum vergessen wurden. Aber in die Zwischenkriegszeit fallen doch zwei
ausserordentlich bedeutungsvolle ,Verfassungsrevisionen, bei deren Annahme
nach harten Kämpfen die Kriegserfahrungen wesentlich mitbestimmend
waren und die in der Folge für unsere wirtschaftliche Landesverteidigung
sehr wichtig werden sollten: nämlich die Art. 23 bis und 32 bis der
Bundesverfassung, auf denen das Getreidegesetz vom 7. Juli 1932 und das
Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 fussen. Ohne sie hätten sich der Getreidebau
und der Kartoffelbau flächenmässig und nach ihrem technischen
Stand nicht in jener Bereitschaftsstellung befunden, von der aus eine rasche
Ausdehnung im Notfall sofort erfolgen konnte.
Die Absatzkrisen der Zwanziger- und Dreissigerjahre wirkten andererseits
sehr ungünstig auf die landwirtschaftliche Produktionskapazität
ein. Es ergab sich der für den Landwirt widersinnige Zustand, dass
ihm durch die Versuchs- und Bildungsanstalten immer neue Mittel in die
Hände gegeben wurden, die Erzeugung mengenmässig und qualitativ
zu heben, während auf der andern Seite ein immer grösserer Teil
der Produktion unverkäuflich blieb oder nur mit Verlusten abgesetzt
werden konnte. Als Ausweg aus dieser Situation wurde ihm zur Umstellung
der Produktionsrichtung im Sinne einer Vermehrung des Ackerbaues auf Kosten
der Viehwirtschaft geraten, und eine Reihe behördlicher Massnahmen
sollte diese Tendenz unterstützen. Alle diese Bestrebungen hatten
jedoch einen geringen Erfolg, weil der Landwirtschaft nach den vielen schlechten
Erfahrungen der Glaube fehlte, auf diesem Wege zum Ziel zu kommen und weil
damit auch der Elan zu einer für viele Gegenden ausserordentlich einschneidenden
Aenderung der Betriebsweise nicht geschaffen werden konnte.
Inzwischen begannen sich am politischen Horizont die Wolken zu ballen,
die früher oder später zur Entladung kommen mussten. Zu der Notwendigkeit,
die Absatzverhältnisse zu sanieren, gesellten sich kriegsvorsorgliche
Ueberlegungen, die den gleichen Weg wiesen. Es ist klar, dass eine möglichst
vielseitig orientierte Erzeugung für die Landesversorgung viel grössere
Sicherheiten bietet als eine einseitige Produktionsrichtung. Die beiden
Notwendigkeiten fanden im Postulat Abt ihren Niederschlag, das dann zum
bedeutungsvollen Bundesbeschluss vom 6. April 1939 führte. Dieser
bezweckte in erster Linie, den unter dem Regime des Getreidegesetzes verkümmerten
Futtergetreidebau zu neuem Leben zu erwecken, um damit die in ungesunde
Proportionen gesteigerte Futtermitteleinfuhr einzudämmen. Dieser Bundesbeschluss
kam gerade zeitig genug, um den Frühjahrsanbau 1939 noch zu beeinflussen,
was für die Saatgutversorgung mit Hafer und Gerste im ersten Kriegsjahr
von grosser Wichtigkeit war. Er führte auch zur Schaffung der kantonalen
und Gemeindeackerbaustellen, die sich in der Folge zu einem wichtigen Instrument
der Kriegswirtschaft entwickelten.
Die Botschaft des Bundesrates vom 12. Dezember 1938, die zum genannten
Bundesbeschluss führte, ist heute noch ein lesenswertes Dokument.
Der Bundesrat sah darin eine allmähliche Erweiterung des Ackerbaues
auf 300000 ha vor. Dr. KÄPPELI, der Urheber dieser Zielsetzung, hatte
von ihr schon an der Agrarkonferenz vom 24. und 25. Juni 1938 in Bern gesprochen
und sie begründet. Sie bleibt das Ziel für die friedenszeitliche
Orientierung unserer Produktionspolitik. Wir wissen allerdings heute, dass
eine Ackerbaufläche von 300000 ha ohne den kategorischen Imperativ
der Kriegsjahre nie erreicht worden wäre. Trotzdem hatte Dr. KÄPPELI
die Notwendigkeiten richtig erkannt, und es bleibt sein Verdienst, konsequent
für ihre Verwirklichung eingetreten zu sein. ...
Ausschnitt aus dem Kapitel: Der Mehranbau im ersten Kriegsjahr
Als im Sommer 1940 die Zuteilung der Mehranbaukontingente pro 1941/42
an die Kantone vorgenommen werden musste, war die Zeit für die Veröffentlichung
und die Anhandnahme des Anbauplanes noch nicht reif. Es mag dies im Lichte
der Resultate der Anbaustatistik 1940, die nicht nur die volle Verwirklichung,
sondern sogar ein Ueberschreiten der Zielsetzung der ersten Mehranbau-Etappe
brachte, nicht ohne weiteres verständlich sein. Man war aber allgemein
noch zu stark in Vorkriegsvorstellungen und -maßstäben befangen.
Zu lebhaft waren die grossen Schwierigkeiten, denen die Verwirklichung
des vorkriegszeitlichen Umstellungsprogramms begegnete, noch in Erinnerung.
So hatte ein grosszügiger Versuch der landwirtschaftlichen Organisationen,
unter Führung des Schweizerischen Bauernverbandes in den Jahren 1929-31
die Fläche des offenen Ackerlandes um 10000 ha zu erweitern, kein
greifbares Resultat erbracht. Die Anbaustatistik 1934 zeigte, dass die
Aktion gerade ausreichte, um einen weiteren Rückgang des Ackerbaues
zu verhindern.
Es muss in diesem Zusammenhang aber auch auf die grosse Leistungsanspannung
hingewiesen werden, die unser Volk im ersten Kriegsjahre für die Erhöhung
unserer militärischen Schlagkraft auf sich nehmen musste. Angesichts
der guten Zufuhren im Winter 1939/40 war man zu stark geneigt, die wirtschaftlichen
Gefahren gegenüber den militärischen zurücktreten zu sehen.
Ausblick
Die schweizerische Landwirtschaft hat in den Jahren 1940 bis 1945 eine
Strukturwandlung durchgemacht, deren Folgen für die Zukunft noch nicht
in vollem Umfange absehbar sind. Sie hat den Weg zurückgefunden zu
einer Bodenständigkeit, die im Laufe eines sich über ein ganzes
Jahrhundert erstreckenden Zerbröckelungsprozesses schrittweise verloren
gegangen war. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik, die vordem
nur in wenigen fortschrittlich geleiteten Betrieben zur Anwendung kamen
sind sozusagen mit einem Schlage zum Allgemeingut der Landwirtschaft geworden.
Nicht nur die Umstellung der Produktionsrichtung, durch die ein Vorkriegspostulat
in kürzester Frist verwirklicht wurde, sondern diese Tatsache im besondern
wird eine dauernd erhöhte Produktionskapazität unserer Landwirtschaft
mit sich bringen.
Das Anbauwerk war für den Bauer aber auch ein geistiges Erlebnis.
Es bedeutete für ihn eine Genugtuung schönster Art, wieder im
vollen Sinne des Wortes ein unentbehrliches Glied des Nährstandes
seines Volkes zu sein, nachdem er sich jahrelang als volkswirtschaftlich
unerwünschter Ueberschussproduzent fühlen musste. So sind die
Bande, die ihn mit seiner Scholle und mit seiner Heimat verknüpfen,
stärker geworden.
Stärker geworden sind aber auch die Fäden zwischen Stadt
und Land. Der Landdienst schuf eine breite Berührungsfläche zwischen
zwei Ständen, die sich immer mehr auseinander gelebt hatten. Für
viele Jugendliche ist er zu einem köstlichen, unverlierbaren Erlebnis
geworden, und die Bauern und Bäuerinnen haben Einblicke in die Lebenshaltung
und die Auffassungen der städtischen Jugend bekommen, die ihnen vordem
verwehrt waren. Auch das Industriepflanzwerk und das Familiengartenwesen
haben in dieser Richtung eine sehr segensreiche Wirkung ausgeübt.
Durch sie hat das Verständnis für rurales Leben und Denken in
einem Masse gewonnen, das einem Industriestaat nur förderlich sein
kann.
Die nächsten Jahre werden darüber entscheiden, ob und in
welchem Masse diese Wandlungen als dauernder Gewinn gebucht werden können.
Das Anbauwerk hat sein unmittelbares Ziel, die Ermöglichung des Durchhaltens
in schwerer Zeit, erreicht. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen,
dass das Schweizervolk dauernd seines geistigen Gewinnes teilhaftig bleibe.
Dieses Neujahrsblatt ist als Zeuge seiner Zeit zu werten. Ich beschränkte
mich bei der Wahl der Texte auf Stücke, welche möglichst gut
den Zeit-Geist zeigen.
Gewisse Aussagen können heute anders gesehen werden: Als gut
bewertet wird die Drainage von grossen Sumpfflächen, welche neu unter
den Pflug kamen (und heute der Natur fehlen). Dasselbe gilt für Absenkungen
von Seen, denen bis heute die lebenswichtige Litoralzone fehlt. Als die
rationelle Bewirtschaftung störend figurieren Streuobstwiesen mit
Hochstammobst (das wurde schon 100 Jahre früher in Frage gestellt.).
Als sehr gut bewertet werden Torf-"böden", Bonitierungsstufe 1.
Wie wahr ist doch die Bemerkung: "deren Folgen für die Zukunft noch
nicht in vollem Masse absehbar sind". – Nach dieser “Schlacht” hätte
ein geordneter Rückbau folgen sollen. —
Der Grad der Selbstversorgung ist inzwischen gesunken und die Schweiz
beansprucht wieder die Ernte einer grossen Fläche im Ausland.
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